Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht in die eigenen Steuerakten – Beschluss vom 17.09.2018 – BVerwG 7 B 6.18
Leitsatz: Für einen auf § 4 Abs. 1 IFG NRW gestützten Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht in die eigenen Steuerakten ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet. BESCHLUSS BVerwG 7 B 6.18