Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Insolvenzverfahren – Bundesverwaltungsgericht vom 21.05.2015 – BVerwG 1 WB 54.14
Leitsatz: Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SÜG erfordert auch dann, wenn sie sich auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stützt, eine Gesamtwürdigung des Einzelfalles mit einer prognostischen