Insolvenzrechtliche Begründung (§ 38 InsO) eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs Urteil vom 19.06.2019 – BVerwG 10 C 2.18
Leitsatz: Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch nach § 49a Abs. 1 VwVfG ist im Sinne von § 38 InsO auch dann bereits begründet und damit Insolvenzforderung, wenn zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Widerrufsgrund