Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der Steuerkontoauszüge des Insolvenzschuldners – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.04.2018
Leitsatz: Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach § 80 Abs. 1 InsO erstreckt sich auch auf vom Steuergeheimnis erfasste Informationen, die der Prüfung von Insolvenzanfechtungsansprüchen dienen sollen. URTEIL BVerwG 7 C