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Kündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massen­entlassungs­anzeige unwirksam

Kein Betriebs(teil)übergang des Kabinenpersonals auf die Luftfahrt­gesellschaft Walter Die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27. Januar 2018 sind wegen fehlerhafter Massen­entlassungs­anzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam. Das hat das Bundes­arbeitsgericht entschieden. Die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer sind jedoch

LSG Bayern zu den Voraussetzungen für vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte

Langjährig Versicherte können auch bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an ein Beschäftigungs­verhältnis mit einer Transfe­rgesellschaft bei Insolvenz Arbeitsrente beantragen Das Bayerische Landessozialgericht hat in einem Urteil entschieden, dass auf die für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte erforderlichen Mindest­versicherungs­zeiten von

In­sol­venz­recht­li­che Be­grün­dung (§ 38 In­sO) ei­nes öf­fent­lich-recht­li­chen Er­stat­tungs­an­spruchs Urteil vom 19.06.2019 – BVerwG 10 C 2.18

Leitsatz: Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch nach § 49a Abs. 1 VwVfG ist im Sinne von § 38 InsO auch dann bereits begründet und damit Insolvenzforderung, wenn zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Widerrufsgrund des Auflagenverstoßes gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwVfG gegeben ist

Ehemaliger Air-Berlin-Pilot scheitert mit Kündigungsschutzklage

Kündigung wegen Betriebsstilllegung wirksam Die Kündigung eines bei der insolventen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG beschäftigten Piloten ist wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht entschieden und die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen. Im vorliegenden Rechtsstreit war der Kläger

Ausfall einer privaten Darlehensforderung kann mit Anzeige der Masse­unzulänglich­keit steuerlich berücksichtigt werden

Geltendmachung des Darlehensverlusts bei Einkünften aus Kapitalvermögen zulässig Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Ausfall einer privaten Darlehensforderung mit Anzeige der Masse­unzulänglich­keit steuerlich berücksichtigt werden kann. Die Beteiligten des zugrunde liegenden Falls stritten über die Berücksichtigungsfähigkeit einer ausgefallenen privaten

Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der Steuerkontoauszüge des Insolvenzschuldners – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.04.2018

Leitsatz: Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach § 80 Abs. 1 InsO erstreckt sich auch auf vom Steuergeheimnis erfasste Informationen, die der Prüfung von Insolvenzanfechtungsansprüchen dienen sollen. URTEIL BVerwG 7 C 3.16 VG Köln – 10.04.2014 – AZ: VG 13 K

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