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Ermessensfehlerfreie Versagung staatlicher Zuwendungen bei Insolvenz des Antragstellers Urteil vom 14.03.2018 – BVerwG 10 C 1.17
Leitsatz: Staatliche Zuwendungen wegen der Insolvenz des Antragstellers zu versagen, ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar URTEIL BVerwG 10 C 1.17 VG Göttingen – 14.10.2015 – AZ: VG 1 A 282/13 OVG Lüneburg – 15.11.2016 – AZ: OVG 8 LB
Insolvenzsicherungsbeitragspflicht geschlossener Betriebskrankenkasse – Urteil vom 15.11.2017 – BVerwG 8 C 17.16
Leitsätze: 1. Die Befreiung von der Insolvenzsicherungsbeitragspflicht nach § 17 Abs. 2 Alt. 2 BetrAVG setzt voraus, dass die juristische Person des öffentlichen Rechts als solche (an sich) kraft ausdrücklicher formell-gesetzlicher Regelung oder unmittelbar kraft höherrangigen Rechts insolvenzunfähig ist (Fortführung von BVerwG, Urteile
Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Insolvenzverfahren – Bundesverwaltungsgericht vom 21.05.2015 – BVerwG 1 WB 54.14
Leitsatz: Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SÜG erfordert auch dann, wenn sie sich auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stützt, eine Gesamtwürdigung des Einzelfalles mit einer prognostischen Einschätzung der Persönlichkeit des Betroffenen. BESCHLUSS BVerwG 1 WB 54.14
Insolvenzordnung über die Erteilung von Auskünften (§§ 97, 101 InsO) – Beschluss vom 09.11.2010 – BVerwG 7 B 43.10
Leitsätze: 1. Bestimmungen der Insolvenzordnung über die Erteilung von Auskünften (§§ 97, 101 InsO) sind – ebensowenig wie § 242 BGB – keine „Regelungen in anderen Rechtsvorschriften“ im Sinne von § 1 Abs. 3 IFG, die dem Informationsfreiheitsgesetz vorgehen. 2. Der Ausschluss des Anspruchs auf Informationszugang
Vergnügungssteuer mit dem Gleichheitssatz Stückzahlmaßstab orientierten Vergnügungssteuersatzung – Urteil vom 13.04.2005 – BVerwG 10 C 8.04
Leitsätze: 1. Die Vereinbarkeit einer nach dem Stückzahlmaßstab erhobenen Vergnügungssteuer mit dem Gleichheitssatz ist im Ausgangspunkt nach vergleichbaren Grundsätzen zu beurteilen wie ihre Übereinstimmung mit Art. 105 Abs. 2 a GG. Gemessen hieran kann ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG regelmäßig nicht allein
Börsennotierungsgebühren nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 BörsG a.F. (2002) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Leitsatz: Börsennotierungsgebühren nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 BörsG a.F. (2002) stellen, soweit der Gebührentatbestand nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Emittentin erfüllt wurde, Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO dar und sind durch Bescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend
Keine Berücksichtigung der Verlustabzugsbeschränkung im Rahmen einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung
Klage eines Insolvenzverwalters erfolglos Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens sind sog. Zwischenveranlagungen aufzuheben. Es hat eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraumes ohne Berücksichtigung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach der sog. Mindestbesteuerung zu erfolgen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf in seiner
Grundsatzurteil zur GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbH-Gesetz
D&O-Versicherung deckt nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen nach Insolvenzreife getätigter rechtswidriger Zahlungen Der Versicherungsschutz einer sog. D&O-Versicherung umfasse nicht den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen der Gesellschaft gem. § 64 GmbH-Gesetz. Dies hat das
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