Kündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam
Kein Betriebs(teil)übergang des Kabinenpersonals auf die Luftfahrtgesellschaft Walter Die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27. Januar 2018 sind wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam. Das