DIE ANWÄLTIN.
KANZLEIEN IN DENEN ICH SIE BETREUE...
Mein Name ist Lydia Sibyl Gruson und ich bin Fachanwältin für Insolvenzrecht sowie Fachanwältin für Steuerrecht. Sie erhalten in meiner Kanzlei eine individuelle Beratung, die auf Ihre Anliegen und Hintergrund eingeht.
Im Bereich der Rechtsanwaltskanzleien gibt es immer mehr den Trend zu großen und unübersichtlichen Kanzleien. In meiner Kanzlei erhalten Sie eine individuelle Beratung, die auf Ihr Anliegen und Hintergrund eingeht. Ich lege großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten, denn Ihr Anliegen ist für mich wichtig.
Meine langjährige Erfahrung als Insolvenzverwalterin hat mich gelehrt, dass jeder Mandant nicht nur einen Fall darstellt, sondern auch die menschliche Seite jedes Mandanten bei der Lösungsfindung berücksichtigt werden muss um eine, für den jeweils einzelnen Mandanten wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Privatinsolvenz – die Insolvenz der natürlichen Person
Überschuldung und damit einhergehende Zahlungsunfähigkeit können viele Ursachen haben. Um hier nur einige Beispiele zu nennen: Eine gescheiterte Selbständigkeit, Trennung oder Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit oder wirtschaftliche Schwierigkeiten eines noch am Markt tätigen Unternehmers.
Eines haben alle diese Menschen gemeinsam: Mit der Zahlungsunfähigkeit (juristisch: wenn 90 % der fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von 3 Wochen nicht durch vorhandene Gelder beglichen werden können) beginnt ein, oft Jahre andauernder psychischer Leidensweg. Fast täglich kommen „gelbe Briefe“ (Postzustellungsurkunden), das Konto wird gepfändet, der Gerichtsvollzieher spricht regelmäßig vor. Aufgrund der Pfändungen kann oftmals laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen werden, neue Schulden entstehen. Schulden können vom Gläubiger 30 Jahre vollstreckt werden, so dass hier ein Ende nicht absehbar ist.
Eine Möglichkeit für diese Menschen aus einem solchen Teufelskreis herauszukommen ist das Insolvenzverfahren, welches die Möglichkeit bietet, sich innerhalb von 5-6 Jahre zu entschulden.
Unterschieden wird hierbei zwischen dem (Regel-)Insolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren. Das (Regel-) Insolvenzverfahren, auch IN-Verfahren genannt (das gerichtliche Aktenzeichen beginnt mit IN) steht für alle noch selbständigen Unternehmer sowie ehemals selbständige Unternehmer, bei denen entweder noch Rückstände aus Arbeitsverhältnissen bestehen oder die Anzahl der Gläubiger mehr als 20 Gläubiger beträgt offen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren, auch IK-Verfahren genannt (das gerichtliche Aktenzeichen beginnt mit IK) ist hingegen für ehemalige Unternehmer, welche weniger als 20 Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen haben sowie alle anderen Menschen anwendbar.
Der Unterschied zwischen einem (Regel-)Insolvenzverfahren und einem Verbraucherinsolvenzverfahren liegt in der Beantragung und den Kosten für den Insolvenzverwalter:
Bei einem (Regel-)Insolvenzverfahren ist ein, beim Insolvenzgericht erhältlicher Antrag für die Antragstellung ausreichend. Die Kosten des Insolvenzverwalters betragen mindestens € 1.000,00 zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
Bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren setzt der Insolvenzantrag zwingend einen außergerichtlichen Einigungsversuch voraus. Nur wenn dieser scheitert und das Scheitern von einer geeigneten Stelle bescheinigt wurde, kann ein Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht gestellt werden. Die Kosten des Insolvenzverwalters betragen bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren mindestens € 800,00 zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
Mit über 10-jähriger Erfahrung stehe ich Ihnen bei der Beratung bezüglich des Schrittes in ein (Regel-) Insolvenzverfahren oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren kompetent in den Landkreisen Heidenheim, Aalen, Göppingen und Ulm zur Seite und begleite Sie auch während Ihres Insolvenzverfahrens oder Verbraucherinsolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung.
Steuerrecht
Speziell das Steuerrecht ist ein Fachbereich meiner juristischen Tätigkeit, welches nicht nur fundierte, juristische Kenntnisse der Materie benötigt, sondern auch in Kalkulation und Betriebswirtschaft.
Hierzu zählen Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts des Jahresabschlusses (§ 9 Nr. 1 FAO), Allgemeines Abgabenrecht einschließlich des Bewertungs- und Verfahrensrechts (§ 9 Nr. 2 FAO), das besondere Steuer- und Abgabenrecht in den Teilbereichen Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungsteuer (§ 9 Nr. 3 FAO) sowie Grundzüge des Verbrauchssteuer- Außensteuer- und Steuerstrafrechts (§ 9 Nr. 4 FAO).
Fachanwalt / Fachanwältin
Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung muß der Rechtsanwalt theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen und ist in der FAO (Fachanwaltsordnung) geregelt.
Hierzu ist der Nachweis der praktischen Kenntnisse, durch eine „dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung“ durch den Antragsteller notwendig, ebenso eine Mindestzahl von „persönlich und weisungsfrei“ bearbeiteten Fällen im betreffenden Rechtsgebiet.
Ebenso ist nach §15 FAO, jährlich eine Fortbildung für den Fachanwalt erforderlich. Für den Klienten bedeuten diese Vorraussetzungen, hohe Kompetenz des Anwalts im entsprechenden Rechtsgebiet und damit höhere Chancen, den Fall erfolgreich abzuschließen.
-
Eröffnung Zweigstelle
03/2020
Fachanwaltskanzlei Gruson
Anwaltshaus Kirchheim unter TeckEinrichtung der Niederlassung Kanzlei Gruson in Kirchheim unter Teck
-
Eröffnung
02/2020
Fachanwaltskanzlei Gruson,
im Anwaltshaus GöppingenEinrichtung der Niederlassung Kanzlei Gruson und
meines Teams Gruson & Kollegen im Anwaltshaus Göppingen. -
Gründung Hauptsitz
07/2018
Rechtsanwaltskanzlei Gruson HeidenheimStart der selbstständigen Tätigkeit als Anwältin. Gründung am 5. Juli 2018 meiner eigenen Kanzlei Gruson in Heidenheim an der Brenz.
-
Rechtsanwältin
08/2009 – 06/2018
Winterhoff Rechtsanwälte GmbH / UlmRechtsanwältin
-
Rechtsanwältin
11/2008 – 06/2009
Kanzlei Fröhlich & Künkele, FriedrichshafenRechtsanwältin
-
Rechtsanwältin
04/2001 – 10/2008
Kanzlei Unruh, Johne und Partner Steuerberatungsgesellschaft Neu-UlmRechtsanwältin
-
Rechtsanwältin
10/2000 – 03/2001
Kanzlei Schmorleiz und Partner GbR, KasselRechtsanwältin
-
Rechtsanwältin
17.10.2000
Zulassung als RechtsanwältinRechtsanwältin
-
Dozentin
01/2000 – 03/2001
Freiberufliche Dozentin für Steuerrecht
bei der SWA GmbH, MainzDozentin für Steuerrecht
-
Zusatzqualifikation
02/1999 – 01/2000
Fortbildung zur Wirtschaftsjuristin
SWA GmbH StuttgartSchwerpunkte: Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht
-
Referendariat
10/1996 – 10/1998
Landgericht Ulm
2. Juristisches Staatsexamen12.10. 1998 - 2. Juristisches Staatsexamen
-
Universität Mannheim
10/1996 – 10/1998Wissenschaftliche Hilfskraft
am Lehrstuhl für öffentliches Recht und
Rechtsphilosophie, Prof. Dr. Depenheuer, Universität Mannheim -
Universität Mannheim
10/1991 – 10/1996Studium der Rechtswissenschaften, Universität Mannheim
26.06. 1996 1. Juristisches Staatsexamen
MITGLIED.
MEINE MITGLIEDSCHAFTEN...
Ich bin Mitglied im Anwaltverein Ulm e.V., Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Insolvenzrecht und Sanierung, sowie Steuerrecht.
EMPFOHLEN.
Darüber Hinaus empfohlen von...
Folgende Portale empfehlen mich weiter...
DIE KANZLEIEN.
KANZLEIEN IN DENEN ICH SIE BETREUE...
Meine Kanzleien in denen ich Sie betreuen kann sind in Heidenheim (Rechtsanwaltskanzlei Gruson Hauptsitz), Göppingen (Anwaltshaus Göppingen) und Kirchheim unter Teck (Zweigniederlassung).
HEIDENHEIM & AALEN
RECHTSANWALTSKANZLEI Gruson
Schnaitheimerstr. 22
89520 Heidenheim
Telefon: 07321 / 30666-47
Telefax: 07321 / 30666-49
Email: gruson@kanzlei-gruson.de
GÖPPINGEN
ANWALTSHAUS Göppingen
Pflegstraße 1
73033 Göppingen
Tel. 07161 / 9779 - 20
Fax 07161 / 9779 - 29
Email: gruson@anwaltshaus-gp.de
KIRCHHEIM UNTER TECK
ANWALTSHAUS Göppingen
Jesinger Straße 52
73230 Kirchheim/Teck
Tel. 07021 / 97016 - 21
Fax 07021 / 97016 - 22
Email: gruson@anwaltshaus-gp.de