DIE ANWÄLTIN.

KANZLEIEN IN DENEN ICH SIE BETREUE...

Mein Name ist Lydia Sibyl Gruson und ich bin Fachanwältin für Insolvenzrecht sowie Fachanwältin für Steuerrecht. Sie erhalten in meiner Kanzlei eine individuelle Beratung, die auf Ihre Anliegen und Hintergrund eingeht.

Im Bereich der Rechtsanwaltskanzleien gibt es immer mehr den Trend zu großen und unübersichtlichen Kanzleien. In meiner Kanzlei erhalten Sie eine individuelle Beratung, die auf Ihr Anliegen und Hintergrund eingeht. Ich lege großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten, denn Ihr Anliegen ist für mich wichtig.

Meine langjährige Erfahrung als Insolvenzverwalterin hat mich gelehrt, dass jeder Mandant nicht nur einen Fall darstellt, sondern auch die menschliche Seite jedes Mandanten bei der Lösungsfindung berücksichtigt werden muss um eine, für den jeweils einzelnen Mandanten wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Privatinsolvenz – die Insolvenz der natürlichen Person

Überschuldung und damit einhergehende Zahlungsunfähigkeit können viele Ursachen haben. Um hier nur einige Beispiele zu nennen: Eine gescheiterte Selbständigkeit, Trennung oder Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit oder wirtschaftliche Schwierigkeiten eines noch am Markt tätigen Unternehmers.

Eines haben alle diese Menschen gemeinsam: Mit der Zahlungsunfähigkeit (juristisch: wenn 90 % der fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von 3 Wochen nicht durch vorhandene Gelder beglichen werden können) beginnt ein, oft Jahre andauernder psychischer Leidensweg. Fast täglich kommen „gelbe Briefe“ (Postzustellungsurkunden), das Konto wird gepfändet, der Gerichtsvollzieher spricht regelmäßig vor. Aufgrund der Pfändungen kann oftmals laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen werden, neue Schulden entstehen. Schulden können vom Gläubiger 30 Jahre vollstreckt werden, so dass hier ein Ende nicht absehbar ist.

Eine Möglichkeit für diese Menschen aus einem solchen Teufelskreis herauszukommen ist das Insolvenzverfahren, welches die Möglichkeit bietet, sich innerhalb von 5-6 Jahre zu entschulden.

Unterschieden wird hierbei zwischen dem (Regel-)Insolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren. Das (Regel-) Insolvenzverfahren, auch IN-Verfahren genannt (das gerichtliche Aktenzeichen beginnt mit IN) steht für alle noch selbständigen Unternehmer sowie ehemals selbständige Unternehmer, bei denen entweder noch Rückstände aus Arbeitsverhältnissen bestehen oder die Anzahl der Gläubiger mehr als 20 Gläubiger beträgt offen.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren, auch IK-Verfahren genannt (das gerichtliche Aktenzeichen beginnt mit IK) ist hingegen für ehemalige Unternehmer, welche weniger als 20 Gläubiger und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen haben sowie alle anderen Menschen anwendbar.
Der Unterschied zwischen einem (Regel-)Insolvenzverfahren und einem Verbraucherinsolvenzverfahren liegt in der Beantragung und den Kosten für den Insolvenzverwalter:

Bei einem (Regel-)Insolvenzverfahren ist ein, beim Insolvenzgericht erhältlicher Antrag für die Antragstellung ausreichend. Die Kosten des Insolvenzverwalters betragen mindestens € 1.000,00 zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.

Bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren setzt der Insolvenzantrag zwingend einen außergerichtlichen Einigungsversuch voraus. Nur wenn dieser scheitert und das Scheitern von einer geeigneten Stelle bescheinigt wurde, kann ein Antrag auf ein Verbraucherinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht gestellt werden. Die Kosten des Insolvenzverwalters betragen bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren mindestens € 800,00 zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.

Mit über 10-jähriger Erfahrung stehe ich Ihnen bei der Beratung bezüglich des Schrittes in ein (Regel-) Insolvenzverfahren oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren kompetent in den Landkreisen Heidenheim, Aalen, Göppingen und Ulm zur Seite und begleite Sie auch während Ihres Insolvenzverfahrens oder Verbraucherinsolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung.

Steuerrecht

Speziell das Steuerrecht ist ein Fachbereich meiner juristischen Tätigkeit, welches nicht nur fundierte, juristische Kenntnisse der Materie benötigt, sondern auch in Kalkulation und Betriebswirtschaft.

Hierzu zählen Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts des Jahresabschlusses (§ 9 Nr. 1 FAO), Allgemeines Abgabenrecht einschließlich des Bewertungs- und Verfahrensrechts (§ 9 Nr. 2 FAO), das besondere Steuer- und Abgabenrecht in den Teilbereichen Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungsteuer (§ 9 Nr. 3 FAO) sowie Grundzüge des Verbrauchssteuer- Außensteuer- und Steuerstrafrechts (§ 9 Nr. 4 FAO).

Fachanwalt / Fachanwältin

Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung muß der Rechtsanwalt theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen und ist in der FAO (Fachanwaltsordnung) geregelt.

Hierzu ist der Nachweis der praktischen Kenntnisse, durch eine „dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung“ durch den Antragsteller notwendig, ebenso eine Mindestzahl von „persönlich und weisungsfrei“ bearbeiteten Fällen im betreffenden Rechtsgebiet.

Ebenso ist nach §15 FAO, jährlich eine Fortbildung für den Fachanwalt erforderlich. Für den Klienten bedeuten diese Vorraussetzungen, hohe Kompetenz des Anwalts im entsprechenden Rechtsgebiet und damit höhere Chancen, den Fall erfolgreich abzuschließen.  

  • kanzlei-gruson

    Eröffnung Zweigstelle
    Fachanwaltskanzlei Gruson
    Anwaltshaus Kirchheim unter Teck

    03/2020

    Einrichtung der Niederlassung Kanzlei Gruson in Kirchheim unter Teck

  • kanzlei-gruson

    Eröffnung
    Fachanwaltskanzlei Gruson,
    im Anwaltshaus Göppingen

    02/2020

    Einrichtung der Niederlassung Kanzlei Gruson und
    meines Teams Gruson & Kollegen im Anwaltshaus Göppingen.

  • kanzlei-gruson

    Gründung Hauptsitz
    Rechtsanwaltskanzlei Gruson Heidenheim

    07/2018

    Start der selbstständigen Tätigkeit als Anwältin. Gründung am 5. Juli 2018 meiner eigenen Kanzlei Gruson in Heidenheim an der Brenz.

  • fachanwalt-insolvenz-steuer-4

    Rechtsanwältin
    Winterhoff Rechtsanwälte GmbH / Ulm

    08/2009 – 06/2018

    Rechtsanwältin

  • fachanwalt-insolvenz-steuer-4

    Rechtsanwältin
    Kanzlei Fröhlich & Künkele, Friedrichshafen

    11/2008 – 06/2009

    Rechtsanwältin

  • fachanwalt-insolvenz-steuer-4

    Rechtsanwältin
    Kanzlei Unruh, Johne und Partner Steuerberatungsgesellschaft Neu-Ulm

    04/2001 – 10/2008

    Rechtsanwältin

  • fachanwalt-insolvenz-steuer-4

    Rechtsanwältin
    Kanzlei Schmorleiz und Partner GbR, Kassel

    10/2000 – 03/2001

    Rechtsanwältin

  • fachanwalt-insolvenz-steuer-4

    Rechtsanwältin
    Zulassung als Rechtsanwältin

    17.10.2000

    Rechtsanwältin

  • fachanwalt-insolvenz-steuer-4

    Dozentin
    Freiberufliche Dozentin für Steuerrecht
    bei der SWA GmbH, Mainz

    01/2000 – 03/2001

    Dozentin für Steuerrecht

  • fachanwalt-insolvenz-steuer-4

    Zusatzqualifikation
    Fortbildung zur Wirtschaftsjuristin
    SWA GmbH Stuttgart

    02/1999 – 01/2000

    Schwerpunkte: Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht

  • fachanwalt-insolvenz-steuer-4

    Referendariat
    Landgericht Ulm
    2. Juristisches Staatsexamen

    10/1996 – 10/1998

    12.10. 1998 - 2. Juristisches Staatsexamen

  • fachanwalt-insolvenz-steuer-4

    Universität Mannheim

    10/1996 – 10/1998

    Wissenschaftliche Hilfskraft
    am Lehrstuhl für öffentliches Recht und
    Rechtsphilosophie, Prof. Dr. Depenheuer, Universität Mannheim

  • fachanwalt-insolvenz-steuer-4

    Universität Mannheim

    10/1991 – 10/1996

    Studium der Rechtswissenschaften, Universität Mannheim
    26.06. 1996 1. Juristisches Staatsexamen

MITGLIED.

MEINE MITGLIEDSCHAFTEN...

Ich bin Mitglied im Anwaltverein Ulm e.V., Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Insolvenzrecht und Sanierung, sowie Steuerrecht.

EMPFOHLEN.

Darüber Hinaus empfohlen von...

Folgende Portale empfehlen mich weiter...

DIE KANZLEIEN.

KANZLEIEN IN DENEN ICH SIE BETREUE...

Meine Kanzleien in denen ich Sie betreuen kann sind in Heidenheim (Rechtsanwaltskanzlei Gruson Hauptsitz), Göppingen (Anwaltshaus Göppingen) und Kirchheim unter Teck (Zweigniederlassung).

HEIDENHEIM & AALEN

RECHTSANWALTSKANZLEI Gruson
Schnaitheimerstr. 22
89520 Heidenheim

Telefon: 07321 / 30666-47
Telefax: 07321 / 30666-49
Email: gruson@kanzlei-gruson.de

GÖPPINGEN

ANWALTSHAUS Göppingen
Pflegstraße 1
73033 Göppingen

Tel. 07161 / 9779 - 20
Fax 07161 / 9779 - 29
Email: gruson@anwaltshaus-gp.de

KIRCHHEIM UNTER TECK

ANWALTSHAUS Göppingen
Jesinger Straße 52
73230 Kirchheim/Teck

Tel. 07021 / 97016 - 21
Fax 07021 / 97016 - 22
Email: gruson@anwaltshaus-gp.de