Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verfügungsberechtigten unterbricht dessen Klageverfahren gegen den Bescheid über den einzelnen zurück zu übertragenen Vermögenswert nicht.
BESCHLUSS BVerwG 8 B 151.02 VG Cottbus – 19.06.2002 – AZ: VG 1 K 771/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. Februar 2003 durch den